Wissenswertes
Wissenswertes A-Z als pdf Dokument.
Abfallentsorgung
Kehrichtsäcke, Kehrichtmarken und Containerplomben können im VOLG bezogen werden.
Im Weiteren verweisen wir auf den Abfallkalender der Gemeinde Fanas.
Adressänderung
Adressänderungen innerhalb von Fanas sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen telefonisch, per EMail
oder persönlich zu melden.
Wehrpflichtige müssen ihr Dienstbüchlein und gegebenenfalls auch ihr Zivilschutzdienstbüchlein dem
Sektionschef respektive der Zivilschutzstelle abgeben.
Eheschliessung
Vor der Hochzeit findet ein so genanntes Ehevorbereitungsverfahren vor dem Zivilstandsbeamten statt.
Die Brautleute haben sich frühzeitig unter Vorweisung aller erforderlichen Dokumente beim
Zivilstandesamt Prättigau in Schiers, Telefon: 081/ 330 44 88 zu melden.
Einheimischausweis
Für die Ausstellung eines Einheimischausweises wird ein Passfoto benötigt. Es muss nicht persönlich
vorgesprochen werden. Gebühr. Fr. 10.00.
Geburt
Zu Hause erfolgte Geburten sind von den nächsten Angehörigen oder der Hebamme persönlich innert 3
Tagen dem Zivilstandesamt Prättigau, Telefon: 081/ 330 44 88 zu melden. Spitalgeburten werden über
das Zivilstandesamt der Gemeinde, in der sich das Spital befindet, gemeldet.
Hundesteuern
Ab 1.1.2007 müssen alle Hunde in der Schweiz markiert und in die Datenbank ANIS eingetragen sein.
Aus diesem Grund wird auf die Abgabe einer Hundemarke verzichtet. Zu- und Abgänge sind innert 14
Tagen bei der Gemeindekanzlei zu melden.
Die Steuer beträgt für den ersten Hund Fr. 70.00 und für jeden weiteren, im gleichen Haushalt
gehaltenen Hund Fr. 120.00. Die Steuerpflicht gilt für jeden über 3 Monate alten Hund.
Von der Steuerpflicht befreit sind gemäss Art. 13 des Steuergesetzes der Gemeinde Fanas Polizei-,
Lawinen- und Blindenhunde.
Die Tollwutschutzimpfung ist gemäss Kantonalem Veterinäramt nicht mehr obligatorisch. Der
Impfausweis muss deshalb nicht mehr vorgewiesen werden.
Identitätskarte
Der Bewerber hat persönlich vorzusprechen. Mitzubringen sind ein neues Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
und die alte Identitätskarte, die eingezogen werden muss. Auf der Gemeindeverwaltung wird ein
Antragsformular ausgefüllt, welches anschliessend an das kantonale Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
weitergeleitet wird. Die Herstellung dauert zirka 15 Arbeitstage. Bei Minderjährigen muss das Formular
auch vom gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnet werden. Für Kleinkinder wird ab Geburt ein Foto
verlangt.
Gebühren:
Kinder Fr. 35.– inkl. Einschreibgebühren
Erwachsene Fr. 70.– inkl. Einschreibgebühren
Meldepflicht
Hauseigentümer und Zimmervermieter sind gebeten, sich davon zu überzeugen, dass ihre Mieter bei der
Einwohnerkontrolle fristgerecht an- oder abgemeldet werden.
Mofaschilder
Die Mofaschilder des Vorjahres sind jeweils bis zum 31. Mai des aktuellen Jahres gültig. Neue Schilder
resp. die neuen Vignetten können während den Schalterstunden bezogen werden. Die Gebühren
betragen, inkl. Versicherung Fr. 55.00 (Fr. 25.00 Gebühr und Fr. 30.00 Versicherung). Da ein Prüfbefund
nicht mehr notwendig ist, muss nur noch der Fahrzeugausweis mitgebracht werden.
Pass
Der Passbewerber muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle eine Passempfehlung beantragen.
Mitzubringen sind ein neues Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) und ein allfällig alter Reisepass, welcher
eingezogen werden muss. Auf der Gemeindeverwaltung wird ein Antragsformular ausgefüllt, welches
anschliessend an das kantonale Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht weitergeleitet wird. Die Herstellung
dauert zirka 15 Arbeitstage. Bei Minderjährigen muss das Formular auch vom gesetzlichen Vertreter
mitunterzeichnet werden. Für Kleinkinder wird ab Geburt ein Foto verlangt. Kindereinträge sind nicht
mehr möglich.
Gebühren:
Kinder Fr. 60.– inkl. Einschreibgebühren
Erwachsene Fr. 125.– inkl. Einschreibgebühren
Todesfall
Jeder Todesfall, auch von Einwohnern, die ausserhalb der Gemeinde gestorben sind, ist von den
nächsten Angehörigen innerhalb von 2 Tagen dem Zivilstandesamt Vorderprättigau, Telefon: 081/ 330 44
88 zu melden.
Mitzubringen sind:
• Bei Tod innerhalb der Gemeinde:
Familienbüchlein und Todesbescheinigung des Arztes
• Bei Tod ausserhalb der Gemeinde:
Familienbüchlein mit Eintragung des Zivilstandesamtes des Todesortes. Hier muss der Tod
zuerst dem Zivilstandesamt des Todesortes angezeigt werden.
Wegzug
Sie müssen sich spätestens am Tag des Wegzuges unter Vorweisung des erhaltenen
Schriftenempfangsscheines bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Wehrpflichtige müssen ihr
Dienstbüchlein und gegebenenfalls auch ihr Zivilschutzdienstbüchlein dem Sektionschef resp. der
Zivilschutzstelle abgeben. Ausländer haben bei der Abmeldung den Ausländerausweis vorzulegen.
Zuzug
Innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum müssen Sie sich auf der Gemeindeverwaltung anmelden.
Abzugeben sind: Heimatschein und Familienbüchlein
Ausländer haben ihren Reisepass sowie den Ausländerausweis abzugeben. Bei Neueinreise haben sie
ausserdem die Einreise- oder Arbeitsbewilligung vorzulegen.
Wochenaufenthalter haben bei der Anmeldung anstelle des Heimatscheins einen Heimatausweis bzw.
einen Wohnsitzausweis ihrer Wohnsitzgemeinde zu deponieren.
Wehrpflichtige müssen ihr Dienstbüchlein und gegebenenfalls auch ihr Zivilschutzdienstbüchlein dem
Sektionschef resp. der Zivilschutzstelle abgeben.
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